Wichtige Informationen und Hinweise zum Fernunterricht
1. Die Teilnahme der Schüler ist verpflichtend, nur die Präsenzpflicht, nicht die Schulpflicht ist ausgesetzt.
Von der Ausstattung der Schüler mit Geräten wird nicht jedem Schüler zu jeder Zeit des regulären Unterrichts möglich sein, online-Materialien abzurufen, hochzuladen oder an einer BBB-Konferenz teilzunehmen. (Letzteres ist allerdings auch mit Smartphone möglich.) Wir wissen, dass sich mitunter zwei Geschwisterkinder einen Rechner teilen, nur bei mehr Geschwistern können wir momentan sicherstellen, dass der bei uns unterrichtete Schüler einen schuleigenen Rechner ausleihen kann. (s. 6.)
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